Modelleisenbahnclub Dülmen 1988
Geschäftsordnung
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Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich. Die Nichtöffentlichkeit
kann durch jedes Mitglied beantragt werden. Die Nichtöffentlichkeit
kann auch auf einzelne Personen beschränkt werden.
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Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn 2/3 der ordentlichen
Mitglieder anwesend sind. Kann die Beschlußfähigkeit nicht erreicht
werden, so muß der Vorstand innerhalb von zwei Wochen eine neue Mitgliederversammlung
einberufen, die dann unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlußfähig
ist.
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Die Beschlußfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden
Mitglieder.
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Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
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Für Beschlüsse, die die Satzung, die Gebührenordnung oder
die Geschäftsordnung ändern, ist eine Mehrheit von 3/4 der anwesenden
Mitglieder erforderlich.
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Einsprucherhebende sollen bei der Beratung ihres Falles anwesend sein,
bei der Abstimmung über diesen Fall dürfen sie jedoch nicht an
der Sitzung teilnehmen.
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Jede Abstimmung kann auf Antrag geheim erfolgen. Wahlen erfolgen auf jeden
Fall geheim.
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Über Anträge zur Geschäftsordnung wird unmittelbar und offen
abgestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag zur Geschäftsordnung
als angenommen.
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Für Wahlen wird von der Mitgliederversammlung eine Wahlleitung gewählt,
die aus mindestens zwei Personen besteht. Die Wahlleitung hat kein passives
Wahlrecht.
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Der Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung, falls nicht in der Sitzung
etwas anderes beantragt wird.
Beschluß der Mitgliederversammlung vom 24.02.1998
HTML-Umsetzung duch Thomas Woditsch