| 1.1. | Bankverbindung: Kontonummer : 851 451 640
bei VR-Bank Westmünsterland eG, Bankleitzahl 428 613 87. Das Konto wird bis auf weiteres in DM geführt. Die Eurobeträge dienen nur der Verdeutlichung und Gewöhnung. |
| 1.2. | Die Beiträge müssen bis zum 10. des jeweiligen Monats auf
dem Konto des Clubs eingehen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugsgebühren in Höhe von 2,00 DM pro Woche fällig, die unaufgefordert nachzuzahlen sind. |
| 1.3. | Unabhängig von der Höhe des Betrages ist bei sämtlichen Zahlungen die Codenummer aus der Mitgliederliste als Pfennigbetrag (Centbetrag) anzuhängen. |
| 1.4. | Die Summe der Codepfennige kann auf schriftlichen Antrag am Ende des Jahres zurückerstattet werden. |
| 2.1. | Die monatlichen Mitgliedsbeiträge für Vollmitglieder betragen: | ||
| Alter | Betrag | Aufnahmegebühr | |
| bis zum vollendeten 15. Lebensjahr | 10DM 5 Euro |
30 DM 15 Euro |
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| bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 18DM 9 Euro |
54 DM 27 Euro |
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| ab dem vollendeten 18. Lebensjahr | 23DM 12 Euro |
69 DM 36 Euro |
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| 2.2. | Neben der monatlichen ist jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche Zahlungsweise möglich. Der Beitrag ist im Vorraus zu zahlen. | ||
| 2.3. | Bei der Neuaufnahme in den MEC Dülmen 1988 e.V. wird
eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben, die sich
aus dem dreifachen Monatsbeitrag ergibt.
Diese Aufnahmegebühr ist zahlbar binnen drei Monaten. |
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| 3.1. | Der Förderbeitrag beträgt mindestens 96,00 DM / 48 Euro pro Jahr. Er ist bis zum 10. Januar des Jahres zu zahlen. Im Eintrittsjahr ist eine Teilzahlung möglich. |
| 3.2. | Beim Wechsel in die Vollmitgliedschaft entfällt die Aufnahmegebühr. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht angerechnet. |